Energiesparregeln EnEV 2014
ENERGIESPARVORSCHRIFT ENEV 2014 / Änderungen und Auswirkungen auf die Fenstertechnologie
Die Energiesparverordnung (Abkürzung EnEV 2014) legt Wärmedämmstandards für Wohn- und Geschäftsgebäude fest. Mit den EnEV-Änderungen von 2014 hat der Gesetzgeber die Gebäudeanforderungen verschärft. Die in der Verordnung geforderten Werte sind bei der Renovierung bestehender Gebäude sowie beim Bau neuer Gebäude zu beachten. Als Nachweis der Einhaltung verlangt der Gesetzgeber, dass für jedes modernisierte oder neu errichtete Gebäude eine Energiegenehmigung ausgestellt wird. EnEV 2014 ersetzt die Daten aus der bisher gültigen Energieeinsparverordnung von 2009. Jahre und dort verschärft Vorschriften. Von 1. Mai 2014 Die neue Verordnung trat am in Kraft, und die wichtigsten Änderungen in der neuen Änderung der Verordnung über Energieeinsparungen betreffen neue Bauprojekte, die seit 2016 durchgeführt wurden. jahre.
ENEV 2014 DETAILS
1. Mai 2014 Die neue Energiesparverordnung ist in Kraft getreten. Grundsätzlich sieht die Verordnung vor, dass für Neubauprojekte von Wohn- und Nichtwohngebäuden ab 2016. verbindliche verbindliche Vorschriften. Voraussetzung ist die Reduzierung des jährlichen Primärenergieverbrauchs und das Ergreifen von Maßnahmen, die den Energieverbrauch erheblich senken.
Kurz gesagt, die Änderungen der Energiesparverordnung sehen vor, dass die Energiewerte des gesamten Gebäudes ab Januar 2016 gelten. bei Neubauprojekten sank um rund 25%. Die Änderung betrifft hauptsächlich Neubauten. Seit der Energiesparverordnung von 2009. Bereits eine deutliche Verschärfung der Werte der Richtlinien für Altbauten enthalten, und eine weitere Verschärfung würde keine wesentlichen Änderungen mit sich bringen, weigert sich der Gesetzgeber, weitere Werte für bestehende Gebäude aufzuerlegen.
Ziel der Änderung der Energiesparverordnung ist es, EU-weit Standards für einen niedrigen Energieverbrauch zu erreichen. Bis 2021. Jahre werden die Bestimmungen schrittweise verschärft.
Neben den Vorschriften zur Wärmedämmung der Wandverkleidung mit Außenwänden, Fenstern und Türen befasst sich EnEV 2014 mit dem Austausch alter Kessel. Um die Einhaltung der Normen zu gewährleisten, wurden durch die Änderung auch die Vorschriften für die Energiegenehmigung geändert. Es gilt:
- Obligatorische Kennzeichnung der Energiewerte des Hauses oder der Wohnung in den Anzeigen zum Verkauf und zur Miete.
- Der Antrag muss die Energieeffizienzklasse enthalten, wenn das Energieeffizienzzertifikat nach Inkrafttreten der Energiesparverordnung 2014 ausgestellt wurde. und wenn es ein Wohngebäude ist.
- Von nun an müssen Verkäufer und Vermieter während des Besuchs ein Energiezertifikat vorlegen. Kunden oder Mieter müssen jetzt ein Energiezertifikat im Original oder in einer Kopie (Code) erhalten.
- Eigentümer von öffentlichen Gebäuden, die keiner offiziellen Nutzung unterliegen, müssen das Energiezertifikat deutlich kennzeichnen.
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UNTERSCHIEDE IN ALTEN GEBÄUDEN UND NEUEN GEBÄUDEN
Während für Neubauten spätestens 1. Januar 2016 Es gelten wesentlich strengere Regeln für den jährlichen Primärenergieverbrauch, Änderungen des Energiegesetzes 2014. ändert keine Werte für alte Gebäude. Stattdessen EnEV 2009-Werte. muss bei der Modernisierung eines alten Gebäudes beachtet werden. Für die Sanierung von Altbauten tritt die Energiesparverordnung in Kraft:
- ersetzte Teile,
- zuerst installiert,
- vorderes oder inneres Fenster oder
- Glas ersetzt.
Wenn es sich bei dem Gebäude um ein Wohngebäude handelt, gilt folgender Wert:
- Fenster: Uw-Wert 1,3 W / m 2 K.
Für alte Nichtwohngebäude, deren durchschnittliche Heiztemperatur 19 Grad nicht überschreitet, gilt folgender Wert:
- Fenster: Uw-Wert 1,9 W / m2 K.
UNTERSCHIEDE IN WOHN- UND NICHTWOHNGEBÄUDEN
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Der Gesetzgeber unterscheidet relativ klar zwischen Gebäuden von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Der Unterschied wird in der Beheizung von Gebäuden erkannt. Da davon ausgegangen werden kann, dass Wohngebäude intensiver beheizt werden, gelten deutlich strengere Werte. Durch Ändern des EnEV haben Builder jedoch mehr Auswahlmöglichkeiten. Beispielsweise müssen derzeit errichtete Wohn- und Geschäftsgebäude den EnEV-Bestimmungen von 2009 entsprechen. jahre. Wenn der Antrag auf Errichtung eines Wohn- oder Geschäftsgebäudes erst nach 1 genehmigt wird. Mai 2014 gelten die Bestimmungen der EnEV 2014. Bei einem Neubauprojekt, das erst ab 1 genehmigt wird. Januar 2016 müssen die Bestimmungen des erneuerten EnEV 2014 eingehalten werden. Diese Verschärfung bedeutet, dass die bisherigen Werte für Referenzgebäude und insbesondere für Fenster und Balkontüren in Gebäuden um den Faktor 0,75 reduziert wurden. Bis zum 1. Januar 2016 Für Fenster, Haustüren und Balkontüren in Wohngebäuden gelten folgende Bestimmungen:
Fensterprofil
Uw ≤ 1,3 W/m²K
Tür
Ud ≤ 1,8 W/m²K
Fenster
Uw ≤ 1,6 W/m²K
Unter den französischen Türen befinden sich Fenster mit einem Klapp-, Klapp-, Schiebe- oder Hebemechanismus.
Nichtwohngebäude
Auch für Nichtwohngebäude haben sich die Werte geändert. Und hier ist 1. Januar 2016 Frist für Neubauprojekte. Jedes nach diesem Datum errichtete Gebäude muss den neuen Werten entsprechen. Da Nichtwohngebäude für unterschiedliche Zwecke genutzt werden, teilt der Gesetzgeber Gebäude in zwei Kategorien ein:
- Gebäude mit einer Heiztemperatur von 19 Grad oder mehr: U w grenze: 1,3 W / m 2 K (ab dem 1.1.2016 0,98 W / m 2 K)
- Gebäude, deren Heiztemperatur 19 Grad nicht überschreitet: U w grenze 1,9 W / m 2 K
Von 1. Im Januar 2016 wurden die Anforderungen für den mittleren U-Wert für alle transparenten Komponenten in Nichtwohngebäuden verschärft. Die Änderung gilt auch für Fassaden, Oberlichter, Glasdächer und Dachlampen:
- Transparente Bauteile / Wandfassaden – neuer Wert: U w grenze: 1,5 W / m 2 K
- Glasdächer, Oberlichter, Oberlichter – neuer Wert: U w grenze: 2,5 W / m 2 K
Gleichzeitig muss in diesen Gebäuden die Wärmedämmung für die Sommermonate berücksichtigt werden. Gesetzliche Anforderungen der Energiesparverordnung 2014 entstehen aus & sect; 4 EnEV 2014 und die oben genannten Anhänge.
Detaillierte Informationen zu U-Werten und deren Berechnung finden Sie auf unserer Infoseite zu U-Werten.
BEDEUTUNG VON ENEV 2014 IN DER PRAXIS
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Neubauprojekte mussten bisher nicht nach strengeren Vorschriften durchgeführt werden. Unter den Bauherren besteht Unsicherheit darüber, welche Energiesparvorschriften für ein bestimmtes Bauprojekt gelten. Grundsätzlich werden Vorschriften durch Erhalt oder Genehmigung einer Bauanfrage festgelegt.
Wenn der Bauantrag vor 30 eingereicht wurde. April 2014. und wenn bereits eine Entscheidung getroffen wurde, gelten für Bauherren die Vorschriften der Energieverordnung 2009. jahre. Gleiches gilt für bauliche Anforderungen, die noch nicht von 1 entschieden wurden. Mai 2014 Wenn der Bauantrag nach 1 bei der zuständigen Behörde eingereicht wurde. Im Mai 2014 tritt das EnEV 2014-Gesetz automatisch in Kraft. Den Bauherren bleibt jedoch eines übrig – die Anforderungen des strengeren EnEV 2014 und des darauf basierenden Bauprojekts einzuhalten.
Bei der Einreichung von Bauanfragen, die erst ab 1 auftraten. Januar 2016, EnEV 2014 gilt im Wesentlichen für bestehende Gebäude sowie für strengere Bestimmungen für neue Gebäude.
Mögliche Strafen und Beweise
Strengere Vorschriften der Energiesparverordnung beziehen sich insbesondere auf die Bestimmungen des Energiezertifikats. Diese müssen nun grundsätzlich als Original oder Kopie an den Mieter oder Käufer der Immobilie übergeben werden. Ebenso ändert sich der Zugriff auf Immobilienanzeigen. Der vorherige Hinweis auf das Vorhandensein eines Energiezertifikats reicht derzeit nicht aus, daher muss die Anzeige jetzt auch Referenznummern enthalten. Darüber hinaus muss der Vermieter oder Verkäufer sicherstellen, dass der Interessent das Energiezertifikat während der Tour einsehen kann.
Verstöße gegen die Energiesparverordnung, die sich aus der Nichteinhaltung des Auskunftsverlangens in Immobilienanzeigen ergeben, werden mit einer Geldstrafe belegt. Bußgelder gelten für Vermieter oder Eigentümer, die der Verpflichtung zur Vorlage eines Energiezertifikats nicht nachkommen. Je nach Schwere des Rechtsverstoßes liegen die Geldbußen zwischen 5.000,00 und 50.000,00 EUR.
Weitere Informationen und Broschüren zu Energiesparvorschriften finden Sie unter www.enev-online.de oder auf unserer Infoseite Deceuninck – Local Partners.